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   BPatG, 06.06.2019 - 17 W (pat) 8/19   

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https://dejure.org/2019,28584
BPatG, 06.06.2019 - 17 W (pat) 8/19 (https://dejure.org/2019,28584)
BPatG, Entscheidung vom 06.06.2019 - 17 W (pat) 8/19 (https://dejure.org/2019,28584)
BPatG, Entscheidung vom 06. Juni 2019 - 17 W (pat) 8/19 (https://dejure.org/2019,28584)
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  • BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00

    "blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren;

    Auszug aus BPatG, 06.06.2019 - 17 W (pat) 8/19
    Eine erfinderische Tätigkeit kann nicht auf ein Merkmal gestützt werden, das, selbst wenn es ursprungsoffenbart ist, eine beliebige, von einem bestimmten technischen Zweck losgelöste Auswahl aus mehreren Möglichkeiten darstellt (BGH, Urteil vom 24. September 2003 - X ZR 7/00, BGHZ 156, 179, 189 f. = GRUR 2004, 47, 50 - blasenfreie Gummibahn I; Urteil vom 22. Mai 2007 - X ZR 56/03, GRUR 2008, 56 Rn. 25 - Injizierbarer Mikroschaum).
  • BGH, 22.05.2007 - X ZR 56/03

    injizierbarer Mikroschaum

    Auszug aus BPatG, 06.06.2019 - 17 W (pat) 8/19
    Eine erfinderische Tätigkeit kann nicht auf ein Merkmal gestützt werden, das, selbst wenn es ursprungsoffenbart ist, eine beliebige, von einem bestimmten technischen Zweck losgelöste Auswahl aus mehreren Möglichkeiten darstellt (BGH, Urteil vom 24. September 2003 - X ZR 7/00, BGHZ 156, 179, 189 f. = GRUR 2004, 47, 50 - blasenfreie Gummibahn I; Urteil vom 22. Mai 2007 - X ZR 56/03, GRUR 2008, 56 Rn. 25 - Injizierbarer Mikroschaum).
  • BGH, 10.12.2002 - X ZR 68/99

    "Kosmetisches Sonnenschutzmittel"; Erfinderische Tätigkeit bei Kombination

    Auszug aus BPatG, 06.06.2019 - 17 W (pat) 8/19
    Die von den Patentinhaberinnen vorgebrachte Vermeidung der Sichtfeldbeeinträchtigung ist lediglich eine zwangsläufige Folge der durch die medizinischen Überlegungen veranlassten nahegelegten Kombinationen von chirurgischen Eingriffselementen und Magnetführungsvorrichtung; in einem solchen Fall kann auch ein auf einer solchen Kombination beruhender Effekt eine erfinderische Tätigkeit allein nicht begründen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2002 - X ZR 68/99 - kosmetisches Sonnenschutzmittel I).
  • BGH, 21.12.1982 - X ZB 10/82

    Begründungspflicht des Bundespatentgerichts bei mangelnder Patentfähigkeit des

    Auszug aus BPatG, 06.06.2019 - 17 W (pat) 8/19
    Mit den nicht gewährbaren Patentansprüchen 1 in den beantragten Fassungen fallen aufgrund der Antragsbindung auch die Unteransprüche in den verschiedenen Anspruchsfassungen (vgl. BGH, GRUR 1983, 171 - Schneidhaspel).
  • BGH, 30.03.1971 - X ZR 80/68

    Nichtigkeitserkärung eines Patents hinsichtlich eines Gabelstaplers wegen fehlen

    Auszug aus BPatG, 06.06.2019 - 17 W (pat) 8/19
    Mit einem Merkmal verbundene besondere Vorteile können ferner nicht zur Begründung einer erfinderischen Tätigkeit herangezogen werden, wenn sie in der Patentschrift nicht offenbart und auch für den Fachmann nicht erkennbar sind (BGH, Urteil vom 30. März 1971 - X ZR 80/68, GRUR 1971, 403, 406 - Hubwagen).
  • BGH, 09.06.2015 - X ZR 101/13

    Polymerschaum II - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches

    Auszug aus BPatG, 06.06.2019 - 17 W (pat) 8/19
    Diese Auslegung ergibt sich ohne die Zuhilfenahme des Patentausschlusses nach § 2a PatG, denn der Gegenstand des Streitpatents ist im Lichte der Gesamtoffenbarung der Patentschrift zu bestimmen, bevor zu überprüfen ist, ob dieser Gegenstand die Patentierungsvoraussetzungen erfüllt (vgl. BGH - X ZR 101/13 - Polymerschaum II, Abs. 25).
  • BGH, 24.04.2018 - X ZR 50/16

    Richten eines Patentanspruchs als Sachanspruch auf eine Vorrichtung zur

    Auszug aus BPatG, 06.06.2019 - 17 W (pat) 8/19
    Mit der Konkretisierung des Patentgegenstandes anhand der mit den Zweck- und Funktionsangaben zum Ausdruck gebrachten objektiven Eignung bleibt der auf eine Vorrichtung gerichtete Anspruch ein Sachanspruch (BGH X ZR 50/16 - Gurtstraffer).
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